Der Beysaß
, des -ssen, plur. die -ssen, ein nur in einigen, besonders
Oberdeutschen Gegenden übliches Wort, wo es eine gedoppelte Art von
Einwohnern eines Ortes oder Landes bezeichnet. 1) Bauern, welche nicht so viel
Land haben, daß sie Pferde darauf halten können, und daher auch nur
mit der Hand frönen, und an andern Orten Hintersassen genannt werden.
S. Bauer. 2) Einwohner in Städten, welche das
Bürgerrecht nicht haben, aber doch bürgerliche Hantierung treiben; in
Regensburg Beysitzer, an andern Orten Beygeschworne, Schutzverwandte, in
Westphalen Mitwohner. [
987-988]