Beymessen
, verb. irreg. act. (
S. Messen,) 1) Für die wirkende Ursache einer
Veränderung ausgeben, wodurch es sich von dem bloßen beylegen
unterscheidet. Ich werde dir die Schuld nicht beymessen. Ich messe es deinem
Unverstande bey, gebe deinem Unverstande die Schuld. Er mißt sich alles
bey, gibt sich für den Urheber alles dessen aus. 2) Beylegen, etwas von
einer andern Sache behaupten; doch nicht so richtig. Einem Vollkommenheit
beymessen, die er nicht besitzt, besser zuschreiben, beylegen. 3) Einem Glauben
beymessen, ihm glauben.Anm. Es scheinet, daß dieses Wort, welches in den
ältern Zeiten gar nicht, in den mittlern aber nur sehr sparsam vorkommt,
nicht so wohl zu dem Verbo messen, metiri, als vielmehr zu dem veralteten
messen, missen, schelten, gehöret, welches in dem Angsburgischen
Stadtrechte bey dem Schilter vorkommt. Swer dem andern mizzet einem Hurnsun der
ist dem Vogt ains phunts pfennig schuldig. Schilt er ihn aber u. s. f. Soll ich
fridlich herz ward im inn ein Zagheit gemessen und verkert, heißt es in
dem 1514 gedruckten Deutschen Livins. Daher wird es auch begreiflich, warum
dieses Wort immer mehr im nachtheiligen, als guten Verstande gebraucht wird.
Wem diese Ableitung nicht gefällt, wird bey Anmaßen eine vielleicht
eben so bequeme finden. [
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