Beybringen
, verb. irreg. act. (
S. Bringen,) Herbey bringen, doch nur in weiterer und
figürlicher Bedeutung. Zeugen beybringen, zum Verweise einer Sache
aufführen. Das Original einer Urkunde beybringen, herbey schaffen. 2) Eine
Sache an oder in die andere bringen, gleichfalls nur in weiterer und
figürlicher Bedeutung. Jemanden Gift beybringen, machen, daß er ohne
sein Wissen Gift bekommen muß. Seinem Gegner einen Stoß beybringen,
im Fechten. Der Jugend nützliche Wissenschaften beybringen, sie zur
Erkenntniß derselben bringen. Wer hat dir diese üble Meinung von mir
beygebracht? Einem eine Furcht, ein Mißtrauen beybringen, bey ihm
verursachen. So auch die Beybringung.Anm. Die Wortfügung einem etwas
beybringen, es ihm beweisen, darthun, Hiob 39, 32, und Apostolg. 24, 13. ist im
Deutschen nicht gewöhnlich. [
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