Der Beybothe
, des -n, plur. die -n, ein Bothe, der außer dem
ordentlichen Bothen angenommen wird. In den Graubünden kommt dieses Wort
in edlerer Bedeutung von den Bothen, d. i. Abgeordneten aus jedem Hochgerichte
vor, welche auf die so genannten Ehrenbothen, oder Bothen in engerer Bedeutung,
folgen. [
979-980]