Beurlauben
, verb. reg. act. 1) Urlaub, d. i. Erlaubniß auf einige
Zeit zu verreisen geben. Soldaten beurlauben. Ein beurlaubter Soldat.
Ingleichen, jemanden beurlauben, jemanden, den man zu Besuche bey sich hat, auf
eine anständige Art von sich lassen. 2) Sich bey jemanden beurlauben, in
der anständigen Sprechart, Abschied von ihm nehmen. In dieser letzten
Bedeutung kommt sich einem gelauben so wohl bey dem Notker und Willeram, als
auch bey den spätern Oberdeutschen Schriftstellern vor.
S. Urlaub, welches auch zuweilen Abschied bedeutet.
Daher die Beurlaubung. [
955-956]