Beugsam
, -er, -ste, adj. et adv. was sich leicht beugen oder biegen
lässet. 1. Eigentlich, so wohl im Oberdeutschen, als auch in der
höhern Schreibart der Hochdeutschen. Ein beugsames Reis. 2.
Figürlich. 1) In der Sprachkunst, obgleich nur bey einigen. Beugsame
Redetheile, welche sich am Ende verändern lassen. 2) Folgsam, der sich
willig beuget, d. i. lenken lässet. Er ist sehr beugsam. Ein beugsames
Gemüth. Daher die Beugsamkeit, plur. inusit. in allen obigen Bedeutungen,
besonders in der letztern.
S. auch Biegsam. [
955-956]