Beschließen
, verb. irreg. act. (
S. Schließen,) 1) * Mir einem Schlosse verwahren.
Getreide, Eßwaaren u. s. f. beschließen.
Was wollt ihr euch beschließen, Verriegeln um und um?
Opitz
Die Thore beschließen, zuschließen. Für
welchen Oberdeutschen Gebrauch im Hochdeutschen aber verschließen und
einschließen üblicher sind;
S. Beschließerinn, und Beschluß. 2) *
Umschließen, umgeben. Sie beschlossen eine große Menge Fische, Luc.
5, 6. Er fiel auch in eine Stadt, die - - mit einer Mauer beschlossen war, 2
Maccab. 12, 13. Ingleichen, in sich fassen. Was die Welt in sich
beschließet. Ein Weiser beschließt alle Güter in sich. Die
Wüste hat sie beschlossen, 2 Mos. 14, 3. Diese Bedeutung ist im
Hochdeutschen gleichfalls veraltet. Doch nennet man an einigen Orten diejenigen
Zünfte, in welchen die Meister, ja oft auch die Gesellen und Lehrlinge auf
eine gewisse Zahl gesetzet worden, beschlossene oder geschlossene Zünfte.
3) * Übergeben. Gott der Höchste, der, deine Feinde in deine Hand
beschlossen hat, 1 Mos. 14, 20. Daß mich der Herr hatte in deine
Hände beschlossen, 1 Sam. 24, 19. Auch dieser Gebrauch ist bloß
biblisch und im Hochdeutschen nicht nachzuahmen. 4) Zu Enge bringen, endigen,
so wohl von der Zeit, als auch von Geschäften. Das Jahr, die Woche
beschließen. Als den schönenTag ein noch schönerer Abend
beschloß, Dusch. Der Feldzug ist schon beschlossen. Die Predigt war noch
nicht beschlossen. Das Leben beschließen, sterben. Indessen lässet
sich dieses Wort nicht in allen Fällen für endigen gebrauchen,
sondern das Herkommen und ein gutes Gehör muß in jedem einzelnen
Falle den Ausspruch thun. 5) Nach vorher gegangener Überlegung wollen,
oder einen Vorsatz fassen. Ich habe es bey mir beschlossen. Ich habe
beschlossen, zu dir zu kommen. Du beschlossest meinen Untergang. Über den
Punct habe ich eigentlich noch nichts beschlossen.
Wer weiß, was das Geschicke Mit dir beschließt,
Cron.
Welche Wortfügung mit dem Vorworte mit doch
ungewöhnlich ist.Daher die Beschließung, in den drey ersten
Bedeutungen. In der vierten und fünften sind Beschluß
üblicher.Anm. In der ersten, heut zu Tage nur noch Oberdeutschen Bedeutung
dieses Wortes kommt besliezzen schon bey dem Notker und Tatian vor. Be bedeutet
hier bey, gleichsam beyschließen, oder bey Seiten schließen.
Beschlossene Geschlechter, für beschloßte, ist ein Mißbrauch.
S. Beschlossen. [
901-902]