Die Beschließerinn
, plur. die -en, an einigen Orten, besonders Oberdeutschlandes;
so viel als Ausgeberinn, Haushälterinn, welche die zu einer Haushaltung
gehörigen Bedürfnisse unter ihrem Beschlusse hat.
S. Ausgeber. In dieser Bedeutung kommt das Wort schon in
dem Augsbürgischen Stadtrechte von dem Jahre 1276 vor. [
901-902]