Beschlafen
, verb. irreg. act. (
S. Schlafe,) 1. Über einer Sache zu Bette gehen und
einschlafen. So sagt man noch im Oberdeutschen: Den Zorn gegen den
Nächsten soll man nicht beschlafen. Im Hochdeutschen gebraucht man dieses
Wort im gemeinen Leben nur in engerer Bedeutung, über dem Nachdenken,
über eine Sache einschlafen. Ich will es beschlafen, ich will es die Nacht
überlegen, wofür man in Niedersachsen sagt, ich will mich darauf
beschlafen. Man soll ein Ding beschlafen, ehe man sich dazu entschließt.
2) Als ein anständiger Ausdruck im gemeinen Leben für
schwängern. Eine Weibsperson beschlafen, sich auf unerlaubte Art
fleischlich mit ihr vermischen; in welcher Bedeutung dieses Wort oft in der
Deutschen Bibel und2 Mos. 22, 19 gar von der Sünde der Sodomiterey
vorkommt. Daher die Beschlafung, besonders in der letzten
Bedeutung. [
899-900]