Der Beschlag
, des -es, plur. die -schläge, von dem folgenden Verbo
beschlagen, und zwar,1. Von dem Activo. 1) Die Handlung des Beschlagens, ohne
Plural, und zwar so wohl in der eigentlichen Bedeutung des Verbi, als auch in
so ferne es zurück halten, pfänden, in Arrest nehmen, bedeutet. Ein
gerichtlicher Beschlag. Güter, Waaren in Beschlag nehmen, sie in
gerichtliche Verwahrung bringen. Schiffe in Beschlag nehmen, einen Beschlag auf
die Schiffe legen, sie durch obrigkeitliche Gewalt zurück behalten, um
sich ihrer zum öffentlichen Gebrauche zu dienen; mit einem Spanische
Worte, das Embargo. 2) Dasjenige, womit etwas beschlagen wird, besonders
Arbeiten von Metall, welche zur Stärke und Zierde auf etwas geschlagen,
oder befestiget werden, und zwar am häufigsten, als ein Collectivum, alle
Dinge einer Art auszudrucken, womit ein Körper beschlagen wird. Der
Beschlag einer Thür, das Schloß, die Häspen, Angeln u. s. f. So
auch der Beschlag eines Buches, eines Rades, eines Wagens u. s. f. Ein Beschlag
von Eisen, von Messing. Dieß ist zugleich die einzige Bedeutung dieses
Wortes, in welcher es den Plural leidet.
S. Beschläge.2. Von dem Neutro. So wohl der
Zustand, in welchem eine Sache beschlägt, oder mit Schimmel und
Feuchtigkeiten überzogen wird, als auch dieser Schimmel über die
Feuchtigkeit selbst, und in weiterer Bedeutung, in dem Bergbaue, Erzarten,
welche sich in Gestalt eines Staubes oder Mehles auf Steine, oder andere
Erzarten ansetze, und Folgen einer vorher gegangenen Verwitterung
sind. [
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