Beschicken
, verb. reg. act. welches von einer gedoppelten Bedeutung des
einfachen Zeitwortes schicken, vornehmlich in zweyerley Bedeutungen gebraucht
wird.1. Von schicken, mittere, an jemanden schicken. Einen beschicken, einen
Bothe an ihn schicken; gemeiniglich mit Beyfügung der Ursache, welche
alsdann die Vorwörter um und wegen zu sich nimmt. Jemanden um etwas, oder
wegen einer Sache beschicken. Besonders durch einen Bothen, oder auch
schriftlich vor sich laden, hohlen lassen. In dieser Bedeutung, die eigentlich
nur noch m Oberdeutschen üblich ist, heißen in dem Salzwesen zu Halle
die acht Vorsteher aus den Innungen und der Gemeinheit, welche den Rechnungen
beywohnen müssen, die Beschickten, weil sie von dem Rathe dazu beschickt,
d. i. erfordert werden. In der Schweiz bedeutet Waaren beschicken, so viel als
sie verschreiben.
S. Frisch v. Schicken.2. Von schicken, ordinare,
disponere, wird dieses Wort im gemeinen Leben noch häufig auf mancherley
Art gebraucht. 1) Bedeutet es zubereiten, einer Sache zu einer gewisser
Bestimmung die gehörige Vermischung und Zurichtung geben; in welchem
Verstande es in vielen Handwerken und Manufacturen vorkommt. So werden in den
Schmelzhütten die Erze beschickt, wenn ihnen im Schmelzen Schlacken und
Rohstein zugesetzet werden. Der Schmelzer beschickt den Schmelzofen, wenn er
ihn mit Gestiebe gehörig zumachet, den Herd und die Spur stößet,
ausschneidet, abwärmet, die Bälge einhänget, u. s. f. kurz, ihn
zu Schmelzen fertig und geschickt machet. Der Münzer beschickt das Silber
oder Gold, wenn er demselben so viel von einem geringern Metalle zusetzet, bis
es den verlangten Gehalt bekommt,
S. Legiren. Den Acker beschicken, ihn düngen,
pflügen, egen u. s. f. 2) Warten, pflegen. Ein Kind beschicken, es
einwindeln; ingleichen demselben in den ersten Wochen nach der Geburt die
gehörige Pflege und Wartung geben. Das Vieh beschicken, dasselbe zu
rechter Zeit füttern, reinigen u. s. f. 3) In Ordnung bringen, gute
Anstalt machen, welcher Gebrauch aber in Hochdeutschen wenig mehr vorkommt.
Seine Sachen beschicken. Beschicke dein Haus, denn du wirst sterben, 2
Kön. 20, 1. Also ward der Gottesdienst beschickt, 2 Chron. 35, 10, 16. 4)
Überhaupt ein jedes Geschäft verrichten; thun, im Hochdeutschen
gleichfalls nur selten. Sechs Tage sollt du arbeiten und alle deine Dinge
beschicken, 2 Mos. 20, 9. Er hat immer viel zu beschicken, zu verrichten. Ein
Tagewerk Torfgrabens beschicken, zu Stande bringen, in den Marschländern.
5) Begraben, zur Erde bestatten. Es beschickten aber Stephanum
gottesfürchtige Männer, Apostelg. 8, 2. Auch diese Bedeutung ist im
Hochdeutschen selten, daher auch in dem 1523 zu Basel gedruckten neuen
Testamente Luthers beschickten, durch begrüben, volgten, bestatten,
erkläret wird. 6) Befruchten, beschwängern, doch nur bey den
Jägern, die es zuweilen von dem Hirsche gebrauchen.
S. Begatten, Anm.So auch die Beschickung, so wohl von
der Handlung des Beschickens in allen obigen Bedeutungen, als auch von
demjenigen Körper, mit welchem ein anderer beschicket, d. i. vermischet
wird; ingleichen die Beschickungsregel, diejenige Rechnungsart, welche lehret,
wie die Beschickung, d. i. der Zusatz der Metalle zu berechnen, und in weiterer
Bedeutung, wie man überhaupt mehrere Körper mit einander vermischen
soll, damit das Vermischte einen verlangten Werth erhalte; die
Alligations-Regel. [
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