Der Bescheid
, des -es, plur. die -e, ein Wort, welches nach der
verschiedenen Bedeutung der Zeitwörter bescheiden und scheiden auch einen
verschiedenen Verstand hat, in den meisten Fällen aber nur in den gemeinen
Sprecharten üblich ist.1. Ein beschiedener, d. i. jemanden bestimmter
Theil; ohne Plural. In dieser größten Theils veralteten Bedeutung
heißt Bescheid und Abhandlung an einigen Orten noch so viel, als der einer
weiblichen Person aus einem Leben oder aus einer Erbschaft gehörige
bestimmte Theil. Auch bey einem Schmause der Handwerksleute wird der einem
jeden gehörige Theil von den Speisen, der auch den Abwesenden nach Hause
geschickt wird, zuweilen ein Bescheid, noch öfter aber ein Bescheidessen
oder bescheiden Essen genannt.2. Antwort, im gemeinen Leben. Bescheid bekommen.
Einen guten Bescheid geben.
Mit wie viel Seufzern er dir den Bescheid gegeben,
Schlegel. Bescheide sonder Licht, die Kindern gnügen werden, Less.
3. Besonders die Antwort, der Ausspruch eines Richters auf
einseitiges Ersuchen einer Partey.
S. auch Abschied. Einen Bescheid geben, ertheilen. An
einigen Orten auch wohl ein Urtheil, in den Bergwerken ein Schied, Weisung.
Daß das Nieders. scheden ehedem auch urtheilen bedeutet habe, erhellet
theils aus dem Wachter, theils aber auch aus Herrn Ölrichs Glossar. ad
Statuta Bremens.4. Ingleichen Erwiederung im Trunke, in der niedrigen
Sprechart; ohne Artikel und ohne Plural. Einem Bescheid thun, den zugebrachten
Trunk zu sich nehmen, im Schwed. göra besked.
Weil keiner so im Trunk Bescheid und Wunder that, Haged. Der
Herr, (hier fällt die Göttinn ein,) Hat warlich aus der
Purpurflasche Bescheid gethan, Wiel.
Dieser Gebrauch läßt sich aus dem Begriffe einer
Antwort sehr ungezwungen erklären, daher man nicht nöthig hat, ihn
mit Wachtern als eine Nachahmung des Ital. Fare raggione und Franz. Faire
raison anzusehen.5. Kenntniß, Wissenschaft, gleichfalls im niedrigen
Umgange, besonders Niedersachsen; ohne Artikel und nur mit dem Verbo wissen. Er
weiß mit der Sache guten Bescheid, er weiß mit derselben gut
umzugehen, Rede und Antwort davon zu geben. Er weiß in vielen Familien
Bescheid, er hat Kenntniß von denselben. Ich weiß an diesem Orte
nicht Bescheid, ich bin hier nicht bekannt, weiß mich hier nicht zu
finden. Im Niedersächs. Scheed.Anm. Veraltete Bedeutungen dieses Wortes
sind, 1) Abrede, Bedingung eines Vertrages, wovon in dem Bremisch-Nieders.
Wörterbuche ein Beyspiel aus Renners Chron. vorkommt. 2) Vernunft,
Überlegung, Bescheidenheit, Franz. Discretion, Angels. Scad, Gescead, wie
aus eben diesem Wörterbuche erhellet. 3) Befehl, z. B. in dem Theuerd.
Kap. 45.
S. Scheiden. [
893-894]