* Beschehen
, verb. irreg. neutr. ( S. Geschehen,) welches das Hülfswort seyn erfordert, aber nur im Oberdeutschen üblich ist, für geschehen, widerfahren.Mir beschah bi minen stunden Ni so senelihe not, Markgr. Otto von Brandenb.Herr ist euch etwas beschehen? Theuerd. Kap. 46. Dasselb beschach darum u. s. f. ebend. Kap. 20. In der Hochdeutschen Kanzelleysprache ist dieses Wort noch jetzt nicht selten. [893-894]