Beruhen
, verb. reg. neutr. welches das Hülfswort haben erfordert.
1) Wie das einfache ruhen. So wird euer Friede auf ihn beruhen, bleiben, Luc.
10, 6. Im Hochdeutschen wird es am häufigsten mit dem Hülfsworte
lassen gebraucht. Man lässet dieses böse Betragen aus Langmuth
beruhen, man lässet es ungestrafet ruhen. Wir wollen es dabey beruhen
(bewenden) lassen. Im Oberdeutschen wird beruhen in dieser Bedeutung auch
außer dem Infinitivo in den übrigen Arten gebraucht, welches aber im
Hochdeutschen selten ist. Er beruhet bey dieser Erklärung, läßt
es dabey bewenden. Auch in der eigentlichen Bedeutung kommt es bey den Logau
vor:
Jeder ruhe wie er will; ich beruhe in dieser Ruh.
2) Den Grund in etwas haben, mit dem Vorworte auf und der
dritten Endung. Auf ihm beruhet das Wohl des ganzen Hauses, es kommt auf ihn
an. Es beruhet nicht meine, deine eigene Glückseligkeit beruhet darauf,
Dusch. Es beruhet bloß darauf, ob er kommen will. Die ganze Sache beruhet
auf Muthmaßungen.Anm. Das Niedersächsische berauen bedeutet nicht nur
ruhen lassen, sondern auch Ruhe haben. Aus dem folgenden Intensivo erhellet,
daß beruhen ehedem auch in der thätigen Gattung, für Ruhe geben,
verschaffen, üblich gewesen seyn müsse. [
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