Berüchtigen
, verb. reg. act. in ein nachtheiliges Gerücht bringen.
Jemanden berüchtigen. Darum, daß er eine Jungfrau in Israel
berüchtiget hat, 5. Mos. 22, 19. Der beständige Betrug dieser
Götzen (der Reichthümer und der Ehre) hat sie noch nicht so übel
berüchtiget u. s. f. Dusch. Am häufigsten ist in dieser Bedeutung das
Mittelwort berüchtigt üblich. Ein berüchtigter Dieb. Des La
Mettrie berüchtigte Schriften. Er ist wegen seiner Übelthaten im
ganzen Lande berüchtigt.Anm. Dieses Wort ist von dem alten Rucht, fama,
S. Getücht und Ruchtbar, und wurde ehedem auch in
gutem Verstande gebraucht. In einer Bremischen Urkunde von 1406 werden bedarve
und beruchtigde Lüde, fromme Leute und die einen guten Ruf haben, zusammen
gesetzt, und in dem neuen Testamente Luthers von 1523 wird rüchtig durch
nahmhaftig, einesgroßen Rümß, erkläret. Das Zeitwort wird
im Oberdeutschen auch mit der zweyten Endung der Sache verbunden. Jemanden
eines Diebstahls berüchtigen. So jemandt eyner übelthat
berüchtiget würde, heißt es in Kaiser Carls des Fünften
Halsgerichtsordnung von 1523, Art. 6. Allein diese Wortfügung ist im
Hochdeutschen nicht gewöhnlich, wo das Verbum überhaupt selten
vorkommt, und nur das Participium berüchtigt, wo einem bösen,
lasterhaften Rufe, üblich ist. Das Niedersächsische beruchten, und
Schwed. berykta, kommen in der Bedeutung mit dem Hochdeutschen berüchtigen
überein.
S. Anrüchtig und Berufen. [
885-886]