Beleuchten
, verb. reg. act. 1) Hell machen, erleuchten. Die Sonne
beleuchtet die Erde. Ein Zimmer, ein Gerüst, einen Garten beleuchten. 2)
Mit Vorhaltung des Lichtes hell machen, um etwas zu suchen, oder zu
untersuchen. Jemanden beleuchten. Eine Sache von allen Seiten beleuchten.
Ingleichen figürlich, für prüfen, untersuchen. Einen Satz, einen
Ausspruch, eine Stelle in einem Buche beleuchten. So auch die Beleuchtung,
welches zuweilen aber auch dasjenige, womit ein Ort erleuchtet wird, als
Lampen, Lichter u. s. f. ausdruckt. [
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