Belehnen
, verb. reg. act. mit einem Lehn feyerlich versehen, auch in der
weitesten Bedeutung, in welcher dieses Wort oft von Erbzinsgütern u. s. f.
gebraucht wird, welche im engsten Verstande nicht Lehen genannt werden.
Jemanden belehnen. Einen mit etwas belehnen. Ein Belehnter. Daher die
Belehnung, die feyerliche Handlung des Belehnens.
S. Lehnen.Anm. In der Oberdeutschen Mundart, besonders
der vorigen Jahrhunderte, kommt das Wort beleihen in diesem Verstande
häufig vor.
S. Leihen. [
841-842]