Belegen
, verb. reg. act. mit einem gelegten Dinge bedecken. 1.
Eigentlich. Einen Boden mit Bretern, den Tisch mit Geld belegen. Einen Saal mit
Steinen, ein Gesicht mit Schönpflästerchen belegen. Eine Pflugschar
belegen, neues Eisen daran schmieden. Ein Kleid mit Schnüren belegen,
selbige darauf befestigen. 2. Figürlich. 1) Zur Fortpflanzung befruchten,
von einigen Thieren. Der Hengst belegt die Stute, der Hund die Hündinn,
der Ochs die Kuh.
S. Belaufen. Ingleichen als ein Factitivum, eine Stute,
eine Kuh belegen, den Hengst, den Ochsen zu ihr lassen. So auch eine
Hündinn belegen, bey den Jägern.
S. auch Begatten. 2) Mit Beweisschriften versehen,
besonders von Rechnungen. Eine Rechnung belegen. Ich kann alles belegen, mit
Scheinen, Quittungen beweisen. 3) Mit Leuten versehen. Eine Stadt mit Truppen,
ein Haus mit Soldaten belegen. Ein Bergwerk, einen Steinbruch mit Arbeitern
belegen. 4) Zuerkennen, zutheilen, auflegen, größten Theils nur von
unangenehmen Dingen. Jemanden mit einer schweren Strafe, mit einer
Geldbuße belegen. Das Volk mit Steuern und Abgaben belegen. Unser Leben
ist vielleicht deswegen mit so vielen Beschwerlichkeiten belegt, daß wir
es uns desto mehr sollen leicht und angenehm zu machen suchen, Gell. 5) Etwas
mit einem Nahmen belegen, ihm selbigen geben. das ist, um es mit dem
gelindesten Nahmen zu belegen, frommer Betrug. So auch die Belegung.Anm. Die
nunmehr ungewöhnlichen Bedeutungen dieses Wortes sind: 1) Belagern, welche
das Schwedische belaegga und Niedersächsische beleggen, noch hat.
Als Troja ward belegt, o Mars, von allen Seiten, Opitz.
In der Deutschen Bibel kommt diese Bedeutung noch mehrmahls
vor: Jos. 11, 31, 34; 2 Sam. 11, 1; Pred. 9, 14.2) Beschuldigen.
Nicht einer ist zu finden Der ihn belegen kann mit den
geringsten Sünden, Opitz.
3) Beschönigen, bemänteln, und 4) vergüten,
ersetzen; welche beyde nur noch im Niedersächsischen vorhanden sind. 5)
Für das einfache legen, welches noch in einigen gemeinen Sprecharten
vorkommt. Capitalien auf ein Gut belegen, leihen. [
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