Der Bekenner
, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Bekennerinn. 1) Im
theologischen Verstande, der die wahre Religion öffentlich und unter den
Martern bekannt hat, ein Märtyrer, in welcher Bedeutung ehedem das
veraltete Beichter üblich war. 2) In weiterer Bedeutung zuweilen auch ein
jeder, der sich öffentlich zu einer Religion bekennet. Werden sie der
Bekenner einer Religion, der ihre Bekenner weit über die Classe gemeiner
Menschen empor hebt, von Brawe. [
829-830]