Bekennen
, verb. reg. act.
S. Kennen. 1) Bekannt machen, in welcher Bedeutung
dieses Wort nur im biblischen und theologischen Verstande üblich ist.
Gottes Nahmen bekennen. Christum bekennen. 2) Gestehen, besonders von
Vergehungen und Verbrechen. Seine Sünden bekennen. Er hat den Diebstahl
bereits bekannt. Der Verbrecher will noch nicht bekennen. Auf jemanden
bekennen, ihn als den Urheber oder Mitschuldigen eines Verbrechers angeben. In
weiterer Bedeutung auch im gleichgültigen oder guten Verstande. Auch ihre
Feinde bekennen ihre Unschuld. Sich zu einer That bekennen, gestehen, daß
man sie begangen habe. Er will sich nicht zu dem Kinde bekennen, nicht
gestehen, daß er dessen Vater sey. 3) Sich zu einer Sache bekennen, seine
Verbindung mit derselben nicht läugnen, ingleichen überhaupt,
derselben zugethan seyn. Er bekennet sich zur evangelischen Religion, ist
derselben zugethan. Sich zu einer Kunst bekennen, dieselbe üben. 4) Farbe
bekennen, im Kartenspiele, Blätter von eben derselben Farbe zuwerfen.Anm.
Willeram gebraucht bekennen schon in der heutigen Bedeutung. Bey den
ältern Schriftstellern kommt verjehen in derselben vor. Außer dem
bedeutete bekennen ehedem auch, 1) Erkennen, denn so gebrauchen der
Übersetzer Isidors und Notker dieses Wort. 2) Wissen, welche Bedeutung in
dem alten Gedichte auf den heil. Anno vorkommt. 3) Bestätigen. Unde
bechante und unsere Räthe, in dem Augsburgischen Stadtrechte von 1276. 4)
Kennen. Mich bekennen noch die lute, bey einem der Schwäbischen Dichter.
Diese Bedeutung ist noch in bekannt übrig. [
829-830]