Das Bekenntniß
, des -sses, plur. die -sse. 1) Das Bekennen einer Sache, so
wohl im guten als nachtheiligen Verstande. [
829-830] Ein
freyes und ungezwungenes Bekenntniß. Ein Bekenntniß thun, ablegen.
Einem Missethäter das Bekenntniß seiner Verbrechen abzwingen. Sein
eigenes Bekenntniß streitet wider ihn. Liebe lässet sich ohne
Bekenntniß genug durch Zeichen errathen, Dusch. 2) Die Worte oder
Ausdrücke eines Bekenntnisses, besonders in der Zusammensetzung
Glaubensbekenntniß, welches siehe.Anm. Die Verbalia auf -niß
vertreten bey einigen Zeitwörtern die Stelle der Verbalia auf -ung, und
werden größten Theils von den Infinitivis gemacht. Ist in den
Stammbuchstaben schon ein n, so wird das t euphonicum eingeschoben, und so
entstehen aus kennen, bekennen, erkennen, die Substantiva Kenntniß,
Bekenntniß, Erkenntniß, anstatt der ungewöhnlichen Kennung,
Bekennung, Erkennung.
S. -Niß. Es irren also diejenigen, welche dieses
Wort Bekänntniß schreiben, als wenn es von dem Participio der
vergangenen Zeit bekannt wäre. Die Niedersachsen sagen noch Kennis,
für Bekanntschaft. In Oberdeutschland ist dieses Wort weiblichen
Geschlechtes. Die Hochdeutschen folgen den Niedersachsen, bey welchen die
Wörter auf -niß mehr sächlichen Geschlechtes sind. Aber
Bekenntniß in der ersten Bedeutung für ein Fämininum und in der
zweyten für ein Neutrum auszugeben, ist ein bloßer willkürlicher
Einfall, der wider die Analogie ist, und nicht den mindesten Nutzen
hat. [
831-832]