Behelflich
, -er, -ste, adj. et adv. 1) In den Rechten, von Dingen, die man
zu seinem Behelfe vorbringt; ohne Comparation. Eine behelfliche Widerrede, eine
nichtige Einwendung.
S. Behelf. 2) * Geneigt andern zu helfen; doch nur in
einigen Mundarten, für behülflich. So auch die
Behelflichkeit. [
813-814]