Behelligen
, verb. reg. act. Unruhe, Beschwerde erwecken, beschwerlich
fallen. Einen mit etwas behelligen. Wiewohl wir dieselben mit
weitläuftigen Schreiben zu behelligen uns nicht vorgenommen. Daher die
Behelligung, plur. die -en, für Beschwerde, Unlust.Anm. Frisch leitet
dieses Wort sehr ungeschickt von hall-her, und erkläret es, sich gleichsam
müde schreyen, will es daher auch mit einem ä geschrieben haben.
Allein es gehöret wohl unstrei-tig, zu dem noch im Niedersächsischen
üblichen Worte hellig, müde. Helligen bedeutete ehedem gleichfalls
ermüden, und behellen kommt schon bey dem Ottfried für
unterdrücken vor. Das Gr. -
hier nichtlateinischer Text, siehe Image - bedeutet gleichfalls Gewalt anthun,
beunruhigen. Behellen findet sich noch bey dem Logau, dessen Sinngedicht auf
den Verläumder so lautet:
Mein Urtheil, daß mit fällt, Das kostet nimmer
Geld,Weil solches unbehellt Mein Richter mir bestellt;
ohne daß man ihn sehr darum behelligen, oder
beschwerlich fallen dürfe. [
813-814]