Begleiten
, verb. reg. act. das Geleit geben. 1) Eigentlich, mit einem
andern zugleich gehen. Er hat mich auf der ganzen Reise begleitet. Ich werde
sie bis Berlin begleiten. Einen nach Hause begleiten. Einen Fremden die Treppe
hinunter begleiten. Besonders, wenn es um der Sicherheit willen geschiehet. Die
Handlungsschiffe von Kriegsschiffen begleiten lassen. Einen Transport
Lebensmittel begleiten. 2) Figürlich, mit einer Sache zugleich, oder neben
derselben, da seyn oder handeln. So heißt in der Wapenkunst eine Figur
begleitet, wenn um und neben derselben noch andere Figuren stehen. Kann eine
größere Armuth gedacht werden, als die, welche den Überfluß
begleitet? Dusch. Sie begleiten unsere Thränen mit den ihrigen. Deinen
Gesang würde keine Flöte besser begleiten, als meine, Geßn.
Daher die Begleitung, so wohl von der Handlung des Begleitens, als auch von den
Personen und Sachen, womit etwas begleitet wird. Z. B. die Leichenbegleitung,
die Personen, welche die Leiche begleiten. Die Begleitung in der Musik, wenn
sich Instrumente der Singestimme hören lassen; Franz. Accompagnement.Anm.
Begleiten ist aus begeleiten zusammen gezogen.
S. Geleit. Ehedem sagte man auch nur beleiten, welches
noch im Theuerdanke, und in dem 1514 zu Mainz gedruckten Livius vorkommt. Einen
Graben beleiten bedeutet in Fausts Limburgischen Chronik so viel als das
einfache leiten oder führen, und Beleidt in der Jülichischen
Rechtsordnung so viel als Besichtigung. [
803-804]