Beglauben
, oder Beglaubigen, verb. reg. act. 1) Glaubwürdig machen,
bestätigen, beweisen. Einem etwas mit Gründen beglaubigen. Etwas mit
einem Eide beglaubigen. Eine Urkunde beglaubigen, vidimiren. Ein beglaubtes
Zeugniß, ein beglaubter Mann, dem man glauben kann, der glaubwürdig
ist. Nachrichten von beglaubter Hand. Daher die Beglaubigung, und das
Beglaubungsschreiben, oder Beglaubigungsschreiben, ein Schreiben, womit man
einem Gevollmächtigten oder Abgeordneten bey dem andern Glauben erwecket,
ein Creditiv, Credenz-Schreiben. Ingleichen der Beglaubigungseid, in den
Rechten, ein Eid, wodurch jemand in Ermanglung der Zeugen seine Aussage
glaubhaft macht; Juramentum credulitatis. Über dieß bedeutet 2)
beglaubt seyn, in Oberdeutschlandso viel, als glauben. Wir sind allzu wohl
beglaubt, wir glauben allzu wohl.
Herr Idris fest beglaubt, Zeniden selbst zu sehen, Wiel.
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