Befahren
, verb. irreg. act.
S. Fahren. 1) Oft auf etwas fahren. Einen Weg befahren.
Eine befahrne Straße, wo schon Leute gefahren sind. Ein nie befahrnes
Meer. Da fahren ehedem nicht bloß von einem Fuhrwerke gebraucht wurde, so
bedeutet befahren 2) in weiterer Bedeutung auch zuweilen so viel, als sich an
einen Ort begeben. So befahren die Bergbeamten eine Grube, wenn sie sich in
selbige verfügen, sie zu besichtigen; in den Lübeckischen Statuten
heißt ein Haus befahren, so viel, als, es beziehen, in Besitz nehmen.
Daher die Befahrung, besonders im Bergbaue, die Besichtigung der
Grubengebäude, und der Befahrungsbericht, das Befahrungsbuch u. s.
f. [
787-788]