Beerdigen
, verb. reg. act. welches das Frequentativum des noch im
Oberdeutschen üblichen Verbi beerden ist, zur Erde bestatten, begraben,
doch nur von menschlichen Leichen. Einen Verstorbenen beerdigen. Daher die
Beerdigung.Anm. Auf ähnliche Art gebrauchen die Schweden jordas und die
Dänen jorde, begraben, von Jord, Erde. In den Niedersächsischen
Marschländern bedeutet beerdigen bey der Deicharbeit, mit Erde versehen,
Erde bey einer Deicharbeit anbringen. [
785-786]