Beeinträchtigen
, verb. reg. act. in der rechtlichen Schreibart, Eintrag thun,
Unrecht zufügen. Einen beeinträchtigen, einen in etwas
beeinträchtigen. Daher die Beeinträchtigung, so wohl von der Handlung
des Beeinträchtigens, als auch von dem zugefügten Unrecht selbst.Anm.
Dieses Wort, welches zunächst aus dem Oberdeutschen herstammet, kommt von
Eintrag her, wofür man ehedem auch Eintracht sagte. Die Verwandlung des g
in ch in mehreren von tragen abgeleiteten Wörtern üblich, besonders
wenn sie Frequentativa werden,
S. Tracht und Trächtig; daher man nicht nöthig
hat, beeinträchtigen zu schreiben. Übrigens ist dieses Verbum eines
von denen, welche die Begriffe mildern, und eine verhaßte Sache auf eine
minder verhaßte Art ausdrucken, woran die Oberdeutsche Mundart so reich
ist. Einen beeinträchtigen heißt eine Ungerechtigkeit an ihm begehen,
oder doch begehen wollen, aber mit einem gelindern Ausdrucke. Man thut also
Unrecht, wenn man dieses und andere ähnliche Wörter so gerade zu
verwirft, weil Fälle genug vorkommen, wo man aus Achtung oder andern
Ursachen genöthiget wird, die Ausdrücke zu mildern, und alles, was
einer Beleidigung ähnlich sehen kann, zu vermeiden. [
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