Beeifern
, verb. reg. act. 1) * Seinen Eifer, d. i. Unwillen, über
etwas merklich werden lassen. Ein Versehen beeifern. Noch mehr aber, 2) sich
beeifern, sich eifrig bemühen. Ich werde mich beeifern, alles genau zu
bewerkstelligen. Daher die Beeiferung.Anm. Die erste Bedeutung ist im
Hochdeutschen wenig gebräuchlich, noch weniger aber der thätige
Gebrauch des Reciproci sich beeifern, der im Oberdeutschen indessen so selten
nicht ist; z. B. ich versichere, daß ich alles beeifern werde, was zu des
Reiches Dienst gereicht, mit Eifer befördern. [
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