Bedauern
, verb. reg. act. 1) Mitleiden mit etwas haben und
äußern. Den Sterbenden bedauern, hieße den bedauern, der
glücklicher wird, Dusch. Wie müssen die Engel unsere Unwissenheit
bedauern, wenn sie um unsere Leichname die Verzweifelung die Hände ringen
sehen! ebend. Irrthum mit Redlichkeit ist zu bedauern, nicht zu verlachen.
Bewundert will ein Held und nicht bedauert seyn, Wenn ihn ein
Unglück trifft, Cron.
2) In weiterer Bedeutung, Reue, Schmerz, Unlust über
etwas empfinden. Eines Abwesenheit bedauern. Wie sehr wirst du einmahl die
übel angewandte Zeit bedauern.Anm. Im Oberdeutschen wird dieses Verbum
auch für kränken, impersonaliter gebraucht. Diese Schmach bedauerte
den Propst und das Capitul, Bluntschli. Von der Rechtschreibung dieses Wortes
S. Dauern. Das Hauptwort die Bedauerung, ist im
Hochdeutschen nicht sehr gewöhnlich. [
777-778]