Bannen
, verb. reg. act. welches Schicksalen des Substantives Bann
gleichfalls Theil genommen hat. Es bedeutet nur noch, 1) zwingen, besonders in
den gemeinen abergläubigen Ausdrücken: die Geister bannen, sie durch
Beschwörungen zu etwas zwingen. Die Schlangen bannen. 2) Figürlich
für vertreiben.
Ich suche dieses Bild aus meiner Brust zu bannen, Cron.O
Jugend, holde Führerinn, Bereite hier den Sitz der Fröhlichkeiten, Und
banne Frost und Eigensinn! Haged.
Anm. Die vornehmsten unter den veralteten Bedeutungen dieses
Wortes sind: 1) Bändig machen, in dem alten Sprichworte: alte Hunde sind
bös zu bannen; welches die Abstammung dieses Zeitwortes von binden
bestätiget. 2) Durch obrigkeitlichen Befehl zu etwas verbinden. So
heißt es noch in den Rechten an einigen Orten: zu der Mühle ist ein
ganzes Dorf gebannet, es ist verpflichtet auf der Mühle mahlen zu lassen.
3) Verordnen, befehlen. 4) Vorladen. 5) Verbiethen; besonders, den Gebrauch
einer Sache zur Schonung verbiethen, in welcher Bedeutung es in manchen
Gegenden noch zuweilen vorkommt. Die abgetriebenen Gehaue müssen eine Zeit
lang geschonet und gebannet werden. 6) Bestrafen. 7) Verweisen. 8) In gewisse
Grenzen einschließen. 9) Steuern und Abgaben eintreiben. 10) Bekannt
machen. Ehedem wurde es irregulär conjugiret, daher man oft gebannen
findet. Das Hauptwort Banner kommt nur in einigen Zusammensetzungen, z. B.
Teufelsbanner vor. [
719-720]