Der Bann
, des -es, plur. inus. ein ehedem sehr gebräuchliches Wort
von weitem Umfange, welches überhaupt alles dasjenige bedeutete, wodurch
die freyen Handlungen eines Menschen eingeschränket werden, diese
Einschränkung selbst, und endlich auch die eingeschränkte Sache. Alle
diese Bedeutungen und die darunter gehörigen besondern Fälle sind
jetzt veraltet, und das Wort wird fast nur noch allein von der kirchlichen
Ausschließung, von der gottesdienstlichen Gesellschaft gebraucht, welche
in enger Bedeutung der Bann, oder Kirchbann genannt wird, zum Unterschiede von
dem weltlichen Banne, welcher gewöhnlicher die Acht heißt. Einen in
den Bann thun. Im Banne, oder unter dem Banne seyn.Anm. 1. Da dieses Wort in
den Deutschen Rechten der mittlern Zeiten von einem so großen Umfange war:
so sind auch dessen Bedeutung so wohl von den Wortforschern, als auch von
denRechtslehrern hinlänglich untersucht worden, daher ich hier nur auf die
Glossaria des du Fresne, Schilter, Wachter, und Halthaus verweisen darf. Die
vornehmsten Bedeutungen, welche dieses Wort ehedem hatte, sind: 1) Der
gerichtliche oder obrigkeitliche Zwang. 2) Ein obrigkeitlicher Befehl, es
mochte derselbe nun ein Geboth oder Verboth enthalten. 3) Eine gerichtliche
Vorladung. 4) Die obrigkeitliche Strafe. 5) Das Recht, Strafen aufzulegen,
nebst dem ganzen Gerichtszwange. 6) Der Bezirk und Umfang nicht nur eines
Gerichtes, sondern auch einer jeden Gemeinheit, oder obrigkeitlichen
Veranstaltung. 7) Eintreibung öffentlicher Gefälle. 8)
Öffentliche Bekanntmachung einer Sache. 9) Ausschließung aus einer
bürgerlichen oder kirchlichen Gemeinschaft. Hierzu kommen noch folgende
Bedeutungen, in welchen Luther in seiner Bibelübersetzung dieses Wort
gebraucht; nehmlich, 10) die Zerstörung einer Stadt. 11) Die Ausrottung
eines Volkes, welche beyde zu der allgemeinen Bedeutung obrigkeitlicher Strafen
gehören. 12) Das Gut der Verbanneten, 5. Mos. 13, 17. und 13) eine Person,
welche ein verbannetes Gut zurück behält, Jos. 7, 12. Einige dieser
Bedeutungen kommen noch in den folgenden Zusammensetzungen vor, welche aber
gleichfalls nur noch in den Schriften der vorigen Jahrhunderte, und in den
provinzial-Rechten einiger Gegenden angetroffen werden, in dem gemeinen
Gebrauche aber meisten Theils veraltet sind.Anm. 2. Man leitet dieses Wort,
welches in den meisten Europäischen Sprachen angetroffen wird,
gemeiniglich von binden her.
S. Bannen. Wenigstens wird bey dem Kirchenbanne wohl
zunächst auf den Bindeschlüssel gesehen. Das Italiänische Bando,
Bandire, Bandito, u. s. f. und das Dänische Band, haben das d beybehalten.
Wachter hält das alte Ban, Pen, im Gothischen Fan, hoch, der Gipfel, ein
Oberherr, für das Stammwort, worin ihm aber wohl wenige beypflichten
werden. Der Plural war bey dem ehemaligen häufigen Gebrauche dieses
Wortes, wenigstens in einigen Bedeutungen üblich. [
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