Die Bahre
, plur. die -n, im gemeinen Leben, ein Werkzeug zum Tragen,
welches aus zwey Stangen bestehet, die mit Querhölzern verbunden sind;
edler eine Trage. Daher die Mist-bahre, die Handbahre, die Todtenbahre, welche
letztere auch nur schlechthin die Bahre genannt wird. In Thüringen ist
Radebahre, oder Radebärge, ein Schiebekarren, zum Unterschiede von einer
Tragebahre, welcher Ausdruck sonst ein Pleonasmus seyn würde; und ein
Netz, worin man Fische trägt, wird in Schwaben eine Fischbär und bey
den Minnesingern Bere genannt. Bey den Papiermachern ist die Bahre oder der
Seihekasten ein kleiner Trog, welcher statt des Bodens einen feinen wollenen
Zeug hat, die Unreinigkeiten des Wassers von dem Wasserkasten abzuhalten.Anm.
1. Der Nahme dieses Werkzeugs ist sehr alt, heut zu Tage aber besonders den
Niederdeutschen Mundarten eigen, wo es Barre, Berrje, Böre, Bärge,
Borge u. s. f. gesprochen wird. Das Alemannische Baru und Bara, das heutige
Oberdeutsche Par, das Schwed. Bar, das Dänische Baar, das Engl. Barrow,
das Franz. Bar, und Biere, das Ital. Bara und Barra, bedeuten insgesammt theils
eine jede Bahre, theils ins besondere eine Todtenbahre, zuweilen aber auch
einen Sarg. Ja Herodotus versichert, daß die Ägyptier einen Kahn,
worin die Todten abgeführet wurden, Barin genannt.
S. Barke. Das Stammwort ist das noch im
Niedersächischen so übliche bären, oder bören, tragen,
heben, welches mit dem Alemannischen peran, dem Gothischen bairan, dem
Schwedischen baera, dem Dänischen bäre, dem Angels. baeran, dem Engl.
to bear, und to wear, dem Wendischen bieru, beru, dem Lateinischen ferre und
Griechischen -
hier nichtlateinischer Text, siehe Image - , allein der Bedeutung des Tragens, einerley ist. Vermuthlich
gehöret auch das Griechische -
hier nichtlateinischer Text, siehe Image - , eine Last hierher.
S. auch Bar, die Endung, Gebären, Pferd, und
Schwer.Anm. 2. Die alten Schreibarten kennen in diesem Worte kein h. Erst
in den neuern Zeiten hat man angefangen, es bald Baare, bald Bahre zu
schreiben, wovon doch die letzte Form den Vorzug erhalten hat.
S. die Orthogr. Th. 1, S. 249, 282. [
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