Das Bahrrecht
, des -es, plur. inusit. in den Rechten der mittlern Zeiten, 1)
eine Art eines peinlichen Prozesses, da man Personen, die wegen einer Mordthat
verdächtig waren, an den auf einer Bahre liegenden Leichnam des Ermordeten
führte, und ihre Finger auf die Wunde des Entleibten legte, in Erwartung,
daß bey der Gegenwart der schuldigen Person die Wunde anfange zu bluten;
Jus cruentationis, Sandapilae; welches abergläubige Verfahren an einigen
Orten nicht üblich ist. 2) Das Recht einen Ermordeten gerichtlich
aufzuheben und abzuführen. [
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