Ausüben
, verb. reg. act. 1) Sehr üben, durch Übung vollkommen
machen. Seinen Verstand ausüben. Im Hochdeutschen ist diese Bedeutung
selten, im Oberdeutschen aber ist sie häufiger.
Denn du hast mich gelehrt und ausgeübt, Opitz. Ps. 119,
51.
Und an einem andern Orte sagt eben derselbe von der Tugend:
Sie ist wohl ausgeübt, sich doch empor zu schwingen.
2) In die Übung bringe, thätig machen. Eine Kunst,
eine Wissenschaft ausüben. Ingleichen 3) in weiterer Bedeutung, begeben,
aber gemeiniglich nur im nachtheiligen Verstande. Rache an jemanden
ausüben. Viele Grausamkeiten, Schandthaten, Verbrechen ausüben. Daher
die Ausübung. Etwas in Ausübung bringen, in der zweyten Bedeutung,
eine erkannte Wahrheit thätig machen.
S. Üben. [
665-666]