Äußern
, verb. reg. act. 1) Außer sich in Wirkungen zeigen, von
außen gewahr werden lassen. Er äußerte einen starken Verdacht,
er ließ merken, daß er einen starken Verdacht habe. Sein
Mißfallen an etwas äußern, zu erkennen geben. Der Mensch
äußert seinen Willen durch Worte. Die anziehende Kraft, welche der
Magnet gegen das Eisen äußert. So auch als ein Reciprocum: sich
äußern, außer sich merklich werden. Es wird sich bald
äußern, ob es wahr ist. Es äußert sich kein Wild. Die
Blattern äußern sich, kommen zum Vorscheine. Die
Veränderungsgesetze, nach welchen sich die Kraft der Geschöpfe
äußert. So wie sich seinen Sinnen äußert, von außen
darstellt. Es äußern sich allerley Schwierigkeiten. Besonders, durch
Worte zu erkennen geben. Der engere Ausschuß hat sich hierüber noch
nicht geäußert. 2) Die Verbindung mit etwas aufheben, vermeiden, mit
der zweyten Endung des Nennwortes. Sich eines Umganges äußern,
denselben zu vermeiden suchen. Wil er sih sin uzzern, im Schwabenspiegel.
Wer ist es, der sich selbst des Grabes äußern kann!
Opitz. Pf. 89
3) * Sich seiner Vorzüge begeben. er äußerte
sich selbst, Phil. 2. 7; welcher Gebrauch aber außer der biblischen
Schreibart im Hochdeutschen nicht mehr üblich ist.So auch die
Äußerung, die Bekanntmachung durch äußere Zeichen. Die
Äußerungen der Thiere gegen einander. Großmüthige
Handlungen erfordern eine seltene Äußerung der Kraft der Seele.
Besonders in der Bedeutung einer Entdeckung durch Worte. Alle diese
Äußerungen wurden mit vieler Gleichgültigkeit
angehöret.Anm. Äußern, im Niedersächs. ütern, Engl.
utter, Schwed. yttra, kommt von außen her. Von außen haben die
Friesen dagegen ihr üten und die Holländer uytten in eben derselben
Bedeutung. Jemanden äußern bedeutet im Osnabrückischen so viel,
als einen Leibeigenen aus dem Gute setzen. Außer dem wird es in
Niedersachsen auch für ausfragen gebraucht. [
647-648]