Außerordentlich
, -er, -ste, adj. et adv. 1) Was außer der
gewöhnlichen Ordnung geschiehet. Jemanden außerordentlich aufrufen.
Ein außerordentlicher Gesandter, der nur in besonderen Fällen
geschickt wird, und mehr ist als ein ordentlicher. Ein außerordentlicher
Professor, der noch nicht in die geschlossene Zahl besoldeter Professoren
aufgenommen ist, und daher weniger ist, als ein ordentlicher. 2) In weiterer
Bedeutung, für ungewöhnlich. Außerordentlich groß, klein,
u. s. f. Ein außerordentlicher Mensch, der ungewöhnliche
Eigenschaften, so wohl [
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Verstande besitzet. Das ist ganz etwas außerordentliches,
außerordentlich Schönes. [
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