Außergerichtlich
, adj. et adv. was außer dem Gerichte ist und geschiehet.
Ein außergerichtlicher Befehl eines Richters. Ein außergerichtlicher
Vergleich. An dem Kammergerichte zu Wetzlar wird in engerer Bedeutung eine jede
Handlung außergerichtlich genannt, bey welcher eine von den drey zu einem
Gerichte gehörigen Personen, der Richter, der Kläger und der
Beklagte, abwesend ist. [
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