Ausschießen
, verb. irreg. (
S. Schießen,) welches in doppelter Gattung
üblich ist.I. Als ein Activum. 1. Hinaus schießen, und heraus
schießen. 1) Vermittelst des Schusses aus einem Gewehre heraus bringen.
Einem ein Auge ausschießen. 2. Auswerfen, welches die erste und
eigentliche Bedeutung dieses Wortes ist. Im Hochdeutschen wird es in diesem
Falle nur in weiterer und figürlicher Bedeutung für auslesen
gebraucht, in so fern das Untaugliche davon abgesondert wird. Geld
ausschießen, als untauglich von dem übrigen auswerfen. So auch
Papier, Waaren, Lämmer u. s. f. ausschießen. Das Nußholz von dem
Feuerholze ausschießen, in dem Forstwesen, welches in einem
Niedersächsischen Worte auch ausschieren genannt wird;
S. auch Aushalten. Eine ausgeschossene, als untauglich
verworfene, Waare.
S. Ausschuß. Auf den Papiermühlen gibt es
besondere Weibspersonen, welche das gute Papier von dem Ausschusse absondern,
und daher Ausschießerinnen genannt werden. In Niedersachsen ist dieses
Verbum noch in seiner eigentlichen Bedeutung für auswerfen, ausgraben
üblich, weil man allda die Gräbern auszuschießen, d. i.
auszugraben pfleget.
S. Schießen. 2. Durch Schießen leer machen.
Einen Wald ausschießen, alles Wild in demselben niederschießen. Ein
ausgeschossenes Revier. Ein Auschießen halten, in dem Jagdwesen, alles
eingestellte Wildbret niederschießen.
S. Abschießen. 3. Ein Gewehr wird durch langen
Gebrauch ausgeschossen, dünne gemacht. 4. Etwas ausschießen, eine Art
des Ausspielens, da derjenige eine ausgesetzte Sache erhält, welcher dem
Ziele am nächsten schießt.II. Als ein Neutrum, mit dem
Hülfsworte seyn, heraus wachsen, herauf wachsen. Der Same ist
ausgeschossen.Daher die Ausschießung, in den Bedeutungen des
Activi. [
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