Der Ausschuß
, des -sses, plur. die -schüsse. 1. Die Handlung des
Ausschießens, oder Absonderns einer Sache von der andern, ohne Plural, in
welcher Bedeutung aber diese Wort wenig vorkommt. 2. Dasjenige, was von andern
Dingen seiner Art ausgeschossen, oder ausgeworfen worden. Da man so wohl das
Schlechte als auch das Gute auswerfen kann, so wird Ausschuß in beyden
Bedeutungen gebraucht. [
639-640] 1) Von dem Schlechtesten
in seiner Art; im gemeinen Leben der Brack, Pafel, Povel, und an einigen Orten
auch Ausschüßling, Nieders. Utschott. Der Ausschuß von Schafen,
vom Gelde u. s. f. Das ist nur Ausschuß. Ein Ausschußbogen, bey den
Buchdruckern, ein fehlerhafter Abdruck, welcher auch ein Mönchsbogen
genannt wird.2) Von dem Brauchbarsten in seiner Art; wo dieses Wort in weiterer
Bedeutung von gewissen Personen gebraucht wird, die von andern abgesondert
worden, um in ihrem Nahmen zu handeln, Schwed. Utskott; z. B. der Ausschuß
einer Bürgschaft, welche von den Bürgern erwählet werden, mit
dem Rathe in Unterhandlung zu treten. Der Ausschuß der Landstände,
oder einer Landschaft, diejenigen, welche von den Landständen zu Abthuung
der gemeinen Landesangelegenheiten verordnet werden; in Baiern die Verordneten,
welche in Sachsen in dem weitern und engern Ausschuße bestehen, wovon
jener mehr, dieser aber weniger Personen in sich fasset. Daher der
Ausschußtag, eine Versammlung des Ausschusses, dessen Beschlüsse
Ausschußtagesabschiede genannt werden. An einigen Orten wird auch das
bewehrte Landvolk, welches zur Beschirmung des Landes unter den übrigen
Unterthanen ausgesucht wird, die Landmiliz, ein Ausschuß genannt. Daher
den Ausschuß aufbiethen, mustern u. s. f. Ein einzelnes Glied eines
solchen Ausschusses heißt in den gemeinen Mundarten auch wohl ein
Ausschüsser. [
641-642]