Abschießen
, verb. irreg.
S. Schießen, welches in gedoppelter Gattung
üblich ist.1. Als ein Activum (a) Durch eine schnelle sausende Bewegung
herab oder forttreiben. Einen Pfeil, einen Bolzen abschießen. Dann aber
auch metonymisch, von allerley Schießgewehren. Einen Bogen, eine Armbrust,
eine Flinte, eine Büchse, eine Kanone abschießen. (b) Vermittelst
eines Schusses absondern. Einen Vogel abschießen, von der Stange. Einem
eine Hand, den Fuß, den Arm u. s. f. abschießen. (c) Im Jagdwesen,
alles eingestellte Wild niederschießen, und dadurch einer großen Jagd
ein Ende machen; abschießen, ein Abschießen halten, welches auch
abjagen, und ausschießen genannt wird. (d) Einen abschießen,
näher am Ziele treffen als er, und ihn dadurch des Preises berauben.2. Als
ein Neutrum. (a) Mit dem Hülfsworte seyn. (1) Mit einer schnellen
schießenden Bewegung herab fallen, besonders von dem Wasser. Das Dach
muß abhängig seyn, damit das Wasser abschießen könne. (2)
Figürlich von den Farben, sein erstes Ansehen verlieren, an der Luft
lichter werden, verschießen. Die Farbe ist sehr abgeschossen. Diese Farbe
wird nicht so leicht abschießen. (b) Mit dem Hülfsworte haben, zum
letzten Mahle schießen; bey den Schützen-Compagnien.Daher die
Abschießung in den Bedeutungen des Activi. [
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