Ausklatschen
, verb. reg. act. 1) Durch Händeklatschen beschimpfen, und
gleichsam vertreiben. 2) + Ausplaudern, ausschwatzen. Ein Geheimniß
ausklatschen. 3) + Aufhören zu klatschen, d. i. zu plaudern, als ein
Neutrum mit haben. Wenn wirst du ausgeklatschet haben. [
605-606]