Ausklären
, verb. reg. act. 1) Völlig klar machen. Ausgeklärtes
Mehl, bey den Bäckern, das feinste Weitzenmehl. Der Himmel, das Wetter hat
sich ausgekläret. 2) In der Landwirthschaft kläret man den Wetzen
aus, wenn man die unter demselben befindlichen Rockenähren mit einem
Stocke oder einer Sense abschlägt. Daher die
Ausklärung. [
605-606]