Ausklauben
, verb. reg. act. 1) Klaubend, d. i. mit den vordersten zwey
Fingern, auslesen. Erbsen, Linsen u. s. f. ausklauben, auslesen. Die Erze
ausklauben, in den Bergwerken, sie auslesen. 2) Heraus klauben, doch nur in der
figürlichen Bedeutung, durch das Nachdenken heraus bringen, ersinnen.
Etwas Neues ausklauben.
Was besser Gottesdienst ist nirgend auszuklauben, Für
Gottes Ruhm zugleich und für der Menschen Glauben, Opitz.
Anm. Im Hochdeutschen wird dieses Wort in der ersten
Bedeutung sehr selten, in der zweyten aber nur in verächtlicher Bedeutung
gebraucht. Im Hochdeutschen hingegen, wo es in beyden Bedeutungen üblich
ist, hat es keinen niedrigen Nebenbegriff. Opitz muß bloß nach dieser
Mundart beurtheilet werden. [
605-606]