Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
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Band:
Adelung, Johann Christoph:Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart, A - E
Kapitel:
A
Seiten:
605-606
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Ausklagen
, verb. reg. act. 1) Durch eine gerichtliche Klage auf das Äußerste bringen. Er ist schon ausgeklagt. Eine ausgeklagte Schuld, ein ausgeklagter Wechsel. 2) Aufhören zu klagen, als ein Neutrum. [
605-606
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