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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Ausklagen

, verb. reg. act. 1) Durch eine gerichtliche Klage auf das Äußerste bringen. Er ist schon ausgeklagt. Eine ausgeklagte Schuld, ein ausgeklagter Wechsel. 2) Aufhören zu klagen, als ein Neutrum. [605-606]
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