Ausbaden
, verb. reg. 1. Neutrum, mit dem Hülfsworte haben, so lange
baden, als nöthig ist; ingleichen aufhören zu haben.2. Activum, +
aber nur im gemeinen Leben, etwas ausbaden müssen, für eines andern
Vergehen büßen müssen, wo ausbaden aus der eben so niedrigen R.
A. das Bad austragen müssen, zusammen gezogen zu seyn scheinet.
S. Bad.
So hast dus da erst auszubaden. Gell.
Wachter glaubt, aber mit weniger Wahrscheinlichkeit, daß
es in dieser Bedeutung von dem Angels. bot, bote, Buße herkomme, und daher
eigentlich so viel sey, als ausbüßen. Eher könnte man es als ein
Überbleibsel von dem alten beidan, leiden, ansehen, womit auch das Lat.
pati überein kommt, und wovon sich noch bey dem Ulphilas usbeidan für
leiden, erdulden, findet. [
573-574]