Aufrichten
, verb. reg. act. was liegt, in die Höhe richten.1. In
eigentlicher Bedeutung. Einen Stuhl, der umgefallen ist, aufrichten. Sich im
Bette aufrichten. Sich von der Erde aufrichten.
Sieh die Blume richtet sich auf; voll blitzender Perlen Lacht
sie schöner umher, Zachar.
Das Participium der vergangenen Zeit wird zuweilen auch
für aufrecht gebraucht. Aufgerichtet stehen, gehen. In welcher Bedeutung
auch aufgericht, Jos. 3, 16, vorkommt; allein im Hochdeutschen gebraucht man
dafür lieber aufrecht und in andern Fällen gerade.2. In weiterer
Bedeutung für aufführen, von manchen Werken der Baukunst und der
bildenden Künste. Ein Gebäude aufrichten. Einem ein Denkmahl, eine
Ehrensäule aufrichten; wofür man doch lieber errichten sagt.3.
Figürlich. 1) Stiften, den Anfang zu einer Sache machen, doch nur in
einigen Fällen. Ein Regiment Soldaten aufrichten. Ein Bündniß
mit einem aufrichten. Freundschaft mit einem aufrichten. Ein Reich, ein Bisthum
u. s. f. aufrichten. Die edlere Schreibart wird auch hier lieber errichten
gebrauchen. 2) Eine unangenehme Empfindung durch Erkenntniß und Empfindung
des damit verbundenen Guten überwinden, trösten; wobey vornehmlich
auf die Aufrichtung eines Liegenden gesehen wird. Einen Betrübten
aufrichten. Sein Gemüth mit etwas aufrichten. Ich will sie mit einander
aufrichten. Gell.So auch die Aufrichtung in allen obigen Bedeutungen.Anm.
Ufrihten kommt schon bey dem Ottfried und Notker vor. Der erstere gebraucht
dafür auch ufirrihten, auferrichten. Ehedem bedeutete aufrichten auch
einen zugefügten Schaden ersetzen, und diese Bedeutung hat das
Niedersächsische uprichten noch jetzt. [
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