* Aufenen
, verb. reg. act. welches nur in der Schweiz üblich ist,
für in Aufnahme bringen. Ein Gut, eine Stadt aufenen. Daher auch die
Aufenung. Dieses im Hochdeutschen ganz unbekannte Verbum stammet von der
Präposition auf her, und lautet in andern Oberdeutschen Mundarten auch
äufern.
S. Frisch v. Auf. [
483-484]