Der Auditeur
, (sprich Auditör,) des -s, plur. die -s, der Richter bey
dem Soldatenstande, der alle vorkommende Prozesse und andere Sachen im Nahmen
des Feldherrn oder Obersten entscheidet; ehedem der Kriegesrichter,
Feldrichter, Krieges- oder Feldschuldheiß, Regiments-Richter. Der
General-Auditeur, dessen Amt sich über ein ganzes Kriegesherr erstrecket.
der Ober-Auditeur, der bey einem kleinen Corps die Stelle des General-Auditeurs
vertritt, oft daher nur ein bloßer Titel ohne Bedeutung ist. Der
Regiments-Auditeur, welcher auch nur der Auditeur schlechthin genannt zu werden
pfleget, der die gerichtlichen Sachen bey einem Regimente, unter des Obersten
Aufsicht verwaltet. Das Latein. Auditor bedeutete schon in dem Römischen
Rechte einen Richter, und hat diese Bedeutung in allen neuern aus der
Lateinischen entstandenen Sprachen behalten.
S. du Fresne v. Auditor. Man glaubt, daß das Amt
und der Nahme eines Auditeurs zu Carls der Fünften Zeiten aus Spanien nach
Deutschland gekommen. [
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