Die Audienz
, plur. die -en, die Handlung, da eine höhere, besonders
fürstliche Person, das Anbringen einer geringern anhöret; das
Gehör. Einen zur Audienz lassen. Einem Audienz geben. Audienz bey einem
haben. Bey dem Kammergerichte zu Wetzlar wird die öffentliche
Anhörung der Parteyen gleichfalls ei-ne Audienz genannt. Die gerichtliche
Audienz, der der Kammerrichter selbst beywohnet. Die außerordentliche
Audienz, wobey nur ein Präsident, nebst einem oder zweyen Beysitzern
gegenwärtig ist. Daher die Audienz-Tag, der Tag, an welchem ein
Höherer Audienz gibt, ingleichen am Kammergerichte zu Wetzlar, der
Gerichtstag; das Audienz-Zimmer, oder Audienz-Gemach, in welchem ein
Höherer Audienz ertheilet, u. s. f. Auch dieses Wort ist aus dem
Lateinischen, in welchem Audientia schon bey dem Sulpitius Severus, in den
Gesetzen der Westgothen, der Burgundier u. s. f. so wohl für Gericht, als
auch von einer feyerlichen Versammlung vorkommt.
S. du Fresne h. v. [
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